Zur Zeit weiß man noch nicht, wie es weitergeht: Werden die härteren Strafen überarbeitet oder werden sie komplett zurückgenommen und der alte Bußgeldkatalog wird wieder wirksam? Eine bundeseinheitliche Regelung zeichnet sich noch nicht ab, da es bisher keine verbindliche Rechtsgrundlage gibt. Einige Bundesländer, darunter Bayern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben angekündigt, wieder den alten Katalog zu verwenden. Andernorts, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, war die Lage indes unklar oder es wurde weiterhin für eine Verschärfung plädiert.
Und was ist mit Autofahrern, die seit April wegen der neuen Regeln bestraft wurden?
Wer schon einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kommt um eine Bestrafung nach den neuen Regeln herum, wenn er innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhebt. Laut zentraler Bußgeldstelle in Kassel sollen zudem laufende Verfahren eingestellt werden. In NRW ist aktuell wieder der alte Strafenkatalog gültig und verschiedene Kommunen haben bereits damit begonnen, unrechtmäßig eingezogene Führerscheine wieder zurückzuschicken. Doch die einzelnen Bundesländer haben hier noch keine einheitliche Vorgehensweise. Daher empfiehlt der ADAC, Kontakt zur Bußgeldstelle aufzunehmen, die den Führerschein eingezogen hat. Auch Schadensersatzfragen stehen noch offen, etwa in dem Fall, dass Betroffene wegen des Führerscheinentzugs ihre Jobs verloren haben.
Wann es eine einheitliche Regelung gibt, hängt davon ab, wann sich Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Kollegen in den Ländern auf eine Neuregelung einigen können. Eine schnelle Lösung ist allerdings unwahrscheinlich, da ein komplett neues Gesetzgebungsverfahren notwendig wird.