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Die neuen Bußgelder im Überblick

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Der neue Bußgeldkatalog bringt härtere Strafen für Falschparker mit sich. Der neue Bußgeldkatalog bringt härtere Strafen für Falschparker mit sich. © LL - Werbeagentur Hamburg

Seit dem 29. April gilt ein neuer Bußgeldkatalog, der härtere Strafen für Falschparker und Temposünder mit sich bringt. Auch der Führerschein ist schneller weg. Vor allem der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger sicherer werden. Auch für Carsharing, also gemeinsam genutzte Autos, und Autos mit Elektro-Antrieb soll es Vorteile geben. Für sie können etwa Parkplätze künftig einfacher ausgewiesen werden. Wir haben einmal die aktuellen Bußgelder und Änderungen für Sie zusammengestellt:

Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen

Auf dem Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden. Wer das dennoch tut, dem drohen bis zu 100 Euro Strafe und sogar ein Punkt in Flensburg. Bisher war Halten dort bis zu drei Minuten lang erlaubt.

 

Parken

Parken in zweiter Reihe: 55 Euro (statt 20 Euro). Wer dabei auch noch andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar ein noch höheres Bußgeld und muss bis zu 110 Euro zahlen.
Parken an unübersichtlicher Stelle: 35 Euro (statt 15 Euro)
Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro (statt 35 Euro).
Behinderung von Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge: 100 Euro + ein Punkt in Flensburg.
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf für E- und Carsharing-Fahrzeuge vorgesehene Parkplatz: 55 Euro.

 

Rettungsgasse

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, um beispielsweise schneller voranzukommen, kann mit bis zu 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg bestraft werden. Diese Regelung ist vollkommen neu: Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten.

 

Raser

In Ortschaften:
bis 10 km/h mehr als erlaubt: 30 EUR
11 - 15 km/h mehr als erlaubt: 50 EUR
16 - 20 km/h mehr als erlaubt: 70 EUR
21 - 25 km/h mehr als erlaubt: 80 EUR + ein Punkt + ein Monat Fahrverbot
26 - 30 km/h mehr als erlaubt: 100 EUR + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
31 - 40 km/h mehr als erlaubt: 160 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h mehr als erlaubt: 200 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h mehr als erlaubt: 280 EUR + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h mehr als erlaubt: 480 EUR + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot
über 70 km/h mehr als erlaubt: 680 EUR + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot

Außerhalb von Ortschaften:
bis 10 km/h mehr als erlaubt: 20 EUR
11 - 15 km/h mehr als erlaubt: 40 EUR
16 - 20 km/h mehr als erlaubt: 60 EUR
21 - 25 km/h mehr als erlaubt: 70 EUR + 1 Punkt
26 - 30 km/h mehr als erlaubt: 80 EUR + 1 Punkt + 1 Mo­nat Fahrverbot
31 - 40 km/h mehr als erlaubt: 120 EUR + 1 Punkt + 1 Mo­nat Fahrverbot
41 - 50 km/h mehr als erlaubt: 160 EUR + 2 Punkte + 1 Mo­nat Fahrverbot
51 - 60 km/h mehr als erlaubt: 240 EUR + 2 Punkte + 1 Mo­nat Fahrverbot
61 - 70 km/h mehr als erlaubt: 440 EUR + 2 Punkte + 2 Mo­nate Fahrverbot
über 70 km/h mehr als erlaubt: 600 EUR + 2Punkte + 3 Mo­nate Fahrverbot

 

Überholen

Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind 2 Meter notwendig. Bislang war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

 

Diverses

Das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt kostet 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas, zum Beispiel beim Motor aufheulen lassen, sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

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