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Fahrverbot und Abbiegeassistent für LKWs

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Brummifahrer müssen seit dem 01.07.2020 die gesetzlichen Neuerungen beachten. Brummifahrer müssen seit dem 01.07.2020 die gesetzlichen Neuerungen beachten. © LL-Werbeagentur Hamburg

Ab den 01.Juli 2020 gelten die neuen gesetzlichen Beschlüsse für LKWs. Das bedeutet, dass das Lkw-Fahrverbot ausgeweitet wird und dass der Abbiegeassistent für Brummis Pflicht wird.

Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird vom 1. Juli bis 31. August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren. Ausnahmen gelten allerdings für den Transport von frischen Lebensmitteln.

So genannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Ab dem 1. Juli besteht eine Pflicht für den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten – allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

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