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Was haben Ostern und Oktober gemeinsam?

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Was haben Ostern und Oktober gemeinsam? © LL-Werbeagentur Hamburg

Genau: Es ist Zeit für den Reifenwechsel! Die Faustregel heißt O bis O (Ostern bis Oktober). Denn erfahrungsgemäß wechseln die Wetterverhältnisse in unseren Breitengraden in diesem Zeitraum. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass wir bei Eis- und Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch usw. mit sogenannten M+S-Reifen (steht für Matsch und Schnee) unterwegs sein müssen.

Der Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen
Winterreifen müssen den richtigen „Grip“ gewährleisten, das Fahrzeug muß auch auf glatter bzw. schneebedeckter Fahrbahndecke lenkbar bleiben und nicht ausbrechen oder wegrutschen. Dafür sorgt ein lamellen- oder pfeilartiges Profil. Mit sinkenden Temperaturen wird das Reifenmaterial fester. Die deutlich weichere Gummimischung der Winterreifen sorgt für die nötige Haftung und die optimale Elastizität. Bei heißen Temperaturen können sie sich jedoch verformen, an Profiltiefe verlieren und haben einen hohen Abrieb.

Sommerreifen müssen z.B. mit Starkregenschauern und hohen Temperaturen fertig werden. Dafür sorgt ein gröberes Profil, das in der Lage ist, größere Wassermassen zu verdrängen und eine härtere Gummimischung, die Ihr Fahrzeug in der Spur hält. Da das Material nicht so elastisch ist, wie bei den Winterreifen, würde es bei Minusgraden viel zu hart werden und könnte die nötige Kraftübertragung auf die Straße nicht gewährleisten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Straßenlage und Bremswege. Kurz gesagt: Mit Sommerreifen bei Schnee und Eis ist ihr Bremsweg unter Umständen doppelt so lang wie mit Winterreifen.

Sie sollten also nicht an der falschen Stelle sparen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden. Zudem kann Sie ein Unfall mit falscher Bereifung teurer zu stehen kommen. Zwar trägt Ihre Versicherung den Schaden, den Sie ggf. am Fahrzeug Ihres Unfallgegners angerichtet haben, auch bei Sommerbereifung, aber im Fall eines Schadens am eigenen Fahrzeug müssten Sie der Versicherung plausibel erklären können, dass bei Fahrtantritt nicht erkennbar war, dass eine Sommerbereifung völlig ungeeignet ist. Ansonsten kommt es zu Kürzungen in der Schadensbegleichung genau wie zu einem Bußgeld seitens der Polizei. Mögliche Personenschäden könnte man wohl mit seinem Gewissen überhaupt nicht vereinbaren.

Natürlich fällt den meisten Autofahrer/-innen der Reifenwechsel erst ein, wenn der Winter schon vor der Haustür steht. Dadurch haben wir dann plötzlich einen entsprechenden Andrang in unserer Werkstatt. Deshalb unsere Empfehlung: Holen Sie sich am besten gleich einen Termin für den Reifenwechsel, entweder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)451 300 866-0. Wir vergeben Termine von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 16:30 Uhr. Ein Reifenwechsel dauert ca. 30 Minuten. Wir laden Sie herzlich dazu ein, die Wartezeit in unserer Kaffee-Lounge zu verbringen. Ihre Sommerreifen können Sie auch gleich bei uns lassen, wir lagern sie für Sie ein.

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