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Genau: Es ist Zeit für den Reifenwechsel! Die Faustregel heißt O bis O (Ostern bis Oktober). Denn erfahrungsgemäß wechseln die Wetterverhältnisse in unseren Breitengraden in diesem Zeitraum. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass wir bei Eis- und Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch usw. mit sogenannten M+S-Reifen (steht für Matsch und Schnee) unterwegs sein müssen.
Wegen dieser schönen Erlebnisse lieben wir unseren Job! Lesen Sie hier einen tollen Beitrag von unserer Kundin Jaqueline Brendel, die mit ihrer Familie heil nach Berlin begleitet wurde:
Auch über die Einsatzgrenzen hinaus sind wir für unsere Kunden unterwegs. Diemal ging es nach Sylt, um einen verunfallten LKW abzuholen.
Dass bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden muss, ist wohl schon hinlänglich bekannt. Und trotzdem stehen wir häufig vor dem Problem, dass wir mit unseren Räumfahrzeugen die Unfallstelle nicht zügig anfahren können.
Um die Herausforderungen beim Einsatz im Schwerlastbereich weiterhin problemlos meistern zu können, haben wir unseren 3-Achs-LKW-Berger mit Unterfahrlift frisch restauriert.
Durch Ölspuren wird die Griffigkeit der Straße massiv herabgesetzt, wodurch die Unfallgefahr steigt. Auch für die Umwelt wird es kritisch, wenn die Verschmutzung nicht zügig beseitigt wird: bereits sehr geringe Mengen Öl können Böden und Gewässer nachhaltig schädigen. Das hat auch Auswirkungen auf den Menschen, denn viele Kohlenwasserstoffe sind krebserregend und gelangen über den Wasserkreislauf zurück in unser Trinkwasser. Und last but not least leidet auch die Bausubstanz, denn bereits nach kurzen Einwirkzeiten hinterlassen Öle irreversible Schadstellen im Asphalt. Im schlimmsten Fall muss die Fahrbahndecke saniert werden. Ein schnelles Handeln ist deshalb immer erforderlich.
Ein Unfall ist erst einmal ein Schock für alle Beteiligten. Nach dem ersten Schrecken folgt oftmals die Wut auf den Unfall-Verursacher, schließlich hatte man ein Ziel, Termine, eine Planung, die nicht mehr eingehalten werden kann. Ganz zu schweigen von dem Sachschaden oder gar von verletzten Personen, die versorgt werden müssen. Wo fängt man an, was hat Priorität? Das Wichtigste ist, Ruhe bewahren. Wir haben hier eine Liste zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, sich am Unfallort richtig zu verhalten.
Alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 sind schon wieder ungültig. Schuld daran ist ein Formfehler im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
Ab den 01.Juli 2020 gelten die neuen gesetzlichen Beschlüsse für LKWs. Das bedeutet, dass das Lkw-Fahrverbot ausgeweitet wird und dass der Abbiegeassistent für Brummis Pflicht wird.
Endlich Urlaub! Die Erholung haben Sie sich verdient! Soll es mit dem eigenen Pkw und der ganzen Familie auf Reisen gehen? Dann sollte zu Ihren Reisevorbereitungen auch ein sorgfältiger Technik-Check gehören, damit Sie unterwegs keine bösen Überraschungen erleben. Denn lange Fahrten bei großer Hitze mit viel Gepäck und der kompletten Familie an Bord können ein Auto schon mal auf die Probe stellen. Wir haben Ihnen eine Check-Liste zusammengestellt, die Ihnen hilft, alle wichtigen Punkte zu beachten:
Muhlack Hartmut OHG Abschleppdienst
Autovermietung Kfz Meisterbetrieb
Novgorodstraße 16 - 23560 Lübeck
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Am Voßberg 28 - 23758 Oldenburg i.H.